EHRLICHES BROT BRAUCHT KEINE E-NUMMERN!

Brot ist das wertvollste Lebensmittel der Menschheitsgeschichte. Dieser Aufgabe versuchen wir bei Joseph Brot täglich gerecht zu werden: mit echtem, lebendigem Brot - zu 100 % Bio, direkt und fair aus Österreichs Regionen, mit 1.000den Handgriffen, gänzlich OHNE Backmischungen, Zusatzstoffen und E-Nummern.

Ob wir nun bei der Herstellung vielleicht doch Zusatzstoffe und E-Nummern verwendet hätten, würden Sie laut der österreichischen Rechtslage nicht erfahren. Und genauso wenig erfahren Sie, welche Zusatzstoffe und E-Nummern sich konkret in anderem Brot und Gebäck befindet, das Sie unverpackt kaufen.
Es wäre also ein Leichtes und völlig gesetzeskonform für uns, Sie nicht zu informieren und Ihnen einen ehrlichen und transparenten Konsumentenschutz zu verwehren. Was genau Millionen Menschen in Österreich widerfährt.

Soviel vorweg: Bei Joseph Brot verwenden wir keinen einzigen Zusatzstoff und keine einzige E-Nummer im Brot und Gebäck!
Josef Weghaupt ist fest davon überzeugt: „Ehrliches Brot braucht keine E-Nummern!“

 

Doch vom Gesetzgeber werden Sie nur eingeschränkt informiert – DENN:

Lediglich bei VORVERPACKTEN Backwaren existiert derzeit in Österreich eine gesetzliche Informationspflicht für Zusatzstoffe und E-Nummern.*

Bei NICHT-VORVERPACKTEN Backwaren besteht keine Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der im Produkt befindlichen E-Nummern und Zusatzstoffe.*

Mit einem durchschnittlichen, jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 51,2 kg zählt Brot und Gebäck zu den wichtigsten Grundlebensmitteln in der österreichischen Ernährung. Es ist also höchst an der Zeit, dass wir dem Grundschutzbedürfnis aller Konsument:innen gerecht werden. Wir respektieren das Recht der Menschen auf Konsumentenschutz und nehmen es sehr, sehr ernst.

Daher gewährleistet Ihnen Joseph Brot hier einen offenen und ehrlichen Einblick in sein NICHT-VORVERPACKTES SORTIMENT.
Bei VORVERPAKTEN WAREN bitten wir Sie, die Hinweise auf dem Etikett zu beachten.

 

* Siehe Link zur VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel im Artikel 1 und Artikel 3.